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An den Mitgliederversammlungen vom 16. März 2019 in Ilnau-Effretikon, vom 25. September 2021 in Diessenhofen und vom
4. März 2023 in Interlaken wurde dieses Reglement gestützt auf Art. 7 Abs. 1 lit. h der Vereinsstatuten geändert.

§ 1 Zweck 
Angelreisen erschliessen den Mitgliedern attraktive Angelgebiete im In- und Ausland und fördern den Zusammenhalt sowie den Teamgeist der Mitglieder.

§ 2 Voraussetzungen
1 Der Vorstand organisiert subventionierte Angelreisen und/oder delegiert diese Aufgabe an ausgewählte Mitglieder.
2 Die Mitgliederversammlung legt die Reiseziele fest.
3 Für Angelreisen, die allen Mitgliedern offenstehen, werden Beiträge ausgerichtet. Bei Überbuchungen
    wird auf den Eingang der Anmeldungen abgestützt.
4 Es wird je Mitglied nur ein Beitrag pro Jahr ausgerichtet.

§ 3 Beitrag
1 Subventionierte Angelreisen werden aus den Mitteln des Vereins finanziert. Sie richten sich nach der wirtschaftlichen Situation
    des Vereins und der Anzahl der Reiseteilnehmer.
2 Der Subventions-Beitrag pro Mitglied beträgt höchstens CHF 200.00. Er wird vom Vorstand festgelegt.
3 Der Gesamtbetrag darf CHF 4'000.00 pro Jahr nicht übersteigen.
4 Neumitglieder sind erst im Folgejahr berechtigt, Beiträge zu erhalten.

§ 4 Haftungsausschlüsse
Der Club Schweizer Meerfischer übernimmt keine Haftung für nicht erfüllte Leistungen von Reiseanbietern, Transportgesellschaften (z. B. Luftverkehr, Schifffahrtsgesellschaften) und dergleichen.

§ 5 Inkraftsetzung
Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 10. März 2007 bzw. vom 16. März 2019 bzw. vom 25. September 2021 und tritt auf den 4. März 2023 in Kraft.

Der Präsident:             Der Aktuar:

Andreas Gasser         Heinz Keller