An den Mitgliederversammlungen vom 16. März 2019 in Illnau-Effretikon, vom 25. September 2021 in Diessenhofen, vom 4. März 2023 in Interlaken und vom 12. April 2025 in Ibach wurde dieses Reglement gestützt auf Art. 7 Abs. 1 lit. h der Vereinsstatuten geändert.
§ 1 Zweck
Angelreisen erschliessen den Mitgliedern attraktive Angelgebiete im In- und Ausland und fördern den Zusammenhalt sowie den Teamgeist der Mitglieder.
§ 2 Voraussetzungen
1 Der Vorstand organisiert Angelreisen und/oder delegiert diese Aufgabe an ausgewählte Mitglieder.
2 Die Mitgliederversammlung legt die Reiseziele fest.
3 Die Angelreisen stehen allen Mitgliedern offen. Bei Überbuchungen wird auf den Eingang der Anmeldungen abgestützt.
§ 3 Haftungsausschlüsse
Der Club Schweizer Meerfischer übernimmt keine Haftung für nicht erfüllte Leistungen von Reiseanbietern, Transportgesellschaften (z. B. Luftverkehr, Schifffahrtsgesellschaften) und dergleichen.
§ 4 Inkraftsetzung
Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 10. März 2007 bzw. vom 16. März 2019 bzw. vom 25. September 2021 bzw. vom 4. März 2023 und tritt auf den 12. April 2025 in Kraft.
Der Präsident: Der Aktuar:
Heinz Keller Hans Stöckli